Die Gratiszahnspange - schöne Zähne für jedes Kind

20 Marz 2018
 Kategorien: Zahnarzt, Blog

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Gesunde, gerade und schöne Zähne sind ein Schönheitsideal in der Gesellschaft. Kieferorthopäden und Zahnärzte verzeichnen seit vielen Jahren eine hohe Zahl an Patienten, die Fehlstellungen an ihrem Gebiss mit zahntechnischen Hilfsmitteln korrigieren wollen. Die Behandlung ist aufwendig, meist langwierig und teuer, für farblose Brackets, die unauffälliger als die Metallvariante sind, zahlt man nach Vollendung des 18. Lebensjahrs oft 4.000 – 6.000 Euro aus der eigenen Tasche.

Für Familien mit Kindern wäre dies eine hohe Belastung, besonders bei zwei oder mehr Sprösslingen würden sich die Kosten für Zahnspangen summieren und eventuell untragbar werden. Das Modell der Gratiszahnspange - oder auch Kassenzahnspange genannt – garantiert Kindern bei festgestellter Notwendigkeit die kostenlose Behandlung bei einem Kieferorthopäden zur Begradigung der Zähne.

Als Kinder zählen in diesem Fall alle unter 18 Jahren, nach der Volljährigkeit werden von den Krankenkassen weder die kompletten Kosten der Zahnspange noch ein Zuschuss für diese übernommen.

Für die Beantragung der Gratiszahnspange ist eine Voruntersuchung bei einem Zahnarzt, wie zum Beispiel Prof. Dr. Dr. Dieter Müßig & Dr. med. dent. Arzu Karin Müßig, notwendig. Dieser prüft die Zähne und den Kiefer und stuft dann die Notwendigkeit einer Behandlung ein. Diese wird mit verschiedenen Stufen angegeben. Dieses Einstufungssystem umfasst 5 Level, Level 1 bedeutet eine sehr geringe Notwendigkeit einer Behandlung und Level 5 die höchstmögliche.

Die Kassen übernehmen die Kosten für eine Zahnspange generell für Level 4 und 5, in einzelnen Fällen kann aber auch bei Level 3 die Behandlung bezuschusst werden. Die genauen Kriterien und die Höhe des Zuschusses bei Level 3 müssen bei den Ärzten oder direkt bei der zuständigen Kasse erfragt werden.

Die Gratiszahnspange der Krankenkasse umfasst folgende Aspekte: Eine genaue Voruntersuchung mit Röntgenaufnahmen und Gipsabdrücken, eine festsitzende Zahnspange mit Metallbrackets, die notwendigen Kontrolltermine, Nachstellungen der festen Zahnspange und nach Abschluss der Behandlung eine durchsichtige Nachtschiene. Diese sollen den Erfolg der Behandlung sichern und eventuelle erneute Fehlstellungen verhindern.

Die Dauer der Behandlung hängt von der Schwere der Zahnfehlstellungen ab, sowie vom Alter des Patienten. Wenn noch Milchzähne vorhanden sein sollten, also das Gebiss noch nicht voll entwickelt ist, wird meist eine feste Zahnspange für ein Jahr verordnet. Diese wirkt präventiv gegen Gebissfehler und schiefe Zähne. Oft ist danach keine weitere Behandlung mehr notwendig. Eine feste Zahnspange für eine längere Zeit wird normalerweise erst ab 12 Jahren verordnet.

Insgesamt wird die Gratiszahnspange jedoch für maximal 3 Jahre verschrieben. Diese Zeit ist in fast allen Fällen ausreichend, um die Zahnanordnung zu begradigen und dauerhaft zu korrigieren.

Generell ist zu erwähnen, dass die Krankenkassen mit Vertragskieferorthopäden arbeiten, wenn Ihr Kind die Behandlung für die Gratiszahnspange bei einem anderen Arzt wahrnehmen will, muss dies bei der Kasse eingereicht werden.